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Der Ausbildungsvertrag
Du hast einen Ausbildungsplatz gefunden? Wunderbar!
Bevor es losgeht, schließt du mit deinem Ausbildungsbetrieb
einen Vertrag. Idealerweise besprichst du mit
deinem Ausbilder alle Punkte des Vertrages.
Folgendes muss auf jeden Fall darin enthalten sein:
»» Die Berufstätigkeit, für die du ausgebildet wirst
»» Das genaue Datum des Ausbildungsbeginns und
die Ausbildungsdauer
»» Die Dauer der täglichen/regelmäßigen Arbeitszeiten
»» Die Dauer der Probezeit
»» Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Unternehmens
»» Dein Urlaubsanspruch: Prüfe, ob er den tariflichen
bzw. gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
»» Die Höhe deiner Ausbildungsvergütung
»» Voraussetzungen, unter denen der Ausbildungsvertrag
gekündigt werden kann.
Sollten weitere Klauseln darin enthalten sein, überprüfe
genau, ob sie rechtens sind. Bei den Kammern erhältst
du Informationen dazu.
Wichtig: Dieser Vertrag ist nur gültig mit der Unterschrift
deines Ausbilders, deiner eigenen Unterschrift
und – solltest du noch keine 18 Jahre alt sein
– der Unterschrift deiner Erziehungsberechtigten.
Die Ausbildungsvergütung
Bei einer dualen Berufsausbildung ist die Höhe deiner
Ausbildungsvergütung im Vertrag festgelegt. Sie
richtet sich normalerweise nach tariflichen Regelungen.
Einen Teil der Vergütung kann der Ausbildungsbetrieb
als Sachleistung abziehen, wenn er dir z. B. Kost und
Logis zur Verfügung stellt. Du hast jedoch Anspruch auf
mindestens 25 Prozent deiner Netto-Ausbildungsvergütung.
Wie viel du genau bekommen kannst, erfährst du
z. B. im Internet beim Bundesinstitut für Berufsbildung
(www.bibb.de). Die Höhe der Vergütung kann jedoch
abweichen, etwa wenn dein Betrieb nicht tariflich gebunden
ist. Normalerweise steigt die Vergütung auch
mit jedem Ausbildungsjahr.
Absolvierst du deine Ausbildung an einer Berufsfachschule,
erhältst du normalerweise keine Ausbildungsvergütung.
Das ist nur bei wenigen Berufen der Fall, z. B. in der
Krankenpflege. Der Besuch einer öffentlichen Berufsfachschule
ist kostenfrei, an privaten Berufsfachschulen
gelten unterschiedliche Schulgelder.
Es gibt verschiedene öffentliche und private Förderprogramme,
die dir bei der Finanzierung helfen können.
Erkundige dich bei deiner Berufsfachschule danach.
Wer ein duales Studium aufnimmt, erhält meistens ein
Gehalt, das sich nach den üblichen Ausbildungsvergütungen
richtet. Oft übernehmen die Arbeitgeber auch
die anfallenden Studiengebühren und bezahlen Lernmaterial
wie z. B. notwendige Bücher.
Einige Firmen zahlen nur während der Praxisphasen
ein Gehalt. Über die genaue Höhe deiner Bezüge informierst
du dich am besten vor Vertragsabschluss.
/(www.bibb.de)