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Pflegefachmann/-frau
(ab 2020 – vormals Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger,
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger)
Die Ausbildungen in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege
werden ab 1. Januar 2020 zusammengelegt.
Die schulische Ausbildung an Berufsfachschulen
(Pflegeschulen) ist bundesweit einheitlich geregelt. Die
Auszubildenden können für das letzte Drittel der Ausbildung
entscheiden, ob sie die begonnene Ausbildung als
Pflegefachmann/-frau fortsetzen oder ob sie die Ausbildung
neu ausrichten auf einen Abschluss als Gesundheits
und Kinderkrankenpfleger/in oder Altenpfleger/in.
Daneben besteht die Möglichkeit, eine Pflegeausbildung
im Rahmen eines Hochschulstudiums zu absolvieren.
In Abstimmung mit den behandelnden Ärzten und Ärztinnen
versorgen Pflegefachleute z. B. Wunden und
führen Infusionen, Blutentnahmen und Punktionen
durch. Außerdem assistieren sie bei Untersuchungen,
verabreichen den Patienten ärztlich verordnete Medikamente
oder Injektionen und bereiten sie auf operative
Maßnahmen vor. In der Grundpflege betten sie hilfsbedürftige
Menschen und unterstützen sie bei der Nahrungsaufnahme
und Körperpflege. In der ambulanten
Pflege arbeiten Pflegefachleute auch mit Angehörigen
zusammen und unterweisen diese z. B. in Pflegetechniken.
Darüber hinaus übernehmen sie Organisations-
und Verwaltungsaufgaben. Auch bei der Patientenaufnahme,
in der Qualitätssicherung und bei der Verwaltung
des Arzneimittelbestandes wirken sie mit. In diesem
verantwortungsvollen Beruf sind Einfühlungsvermögen
und Kontaktfähigkeit, Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein
ebenso gefragt wie psychische Stabilität, eine
gute körperliche Konstitution und Verschwiegenheit. Gute
Schulkenntnisse in Biologie, Chemie, Deutsch und Mathematik
sollten außerdem vorhanden sein.
» Dauer: 3 Jahre
» Ausbildung: z. B. am Bildungszentrum am
Helios Klinikum Salzgitter oder an
der Altenpflegeschule Salzgitter
an der BBS Fredenberg
» Voraussetzung: Mittlerer Bildungsabschluss oder
erweiterter Hauptschulabschluss nach 10 Jahren.
In die Klasse 2 der Fachrichtung Altenpflege wir aufgenommen,
wer 1. die Berufsfachschule – Pflegeassistenz
– erfolgreich abgeschlossen hat, 2. die Ausbildung
zum – Altenpflegehelfer/Altenpflegehelferin
oder Krankenpflegehelfer/Krankenpflegehelferin –
erfolgreich abgeschlossen hat, 3. eine mindestens
zweijährige Tätigkeit in der stationären oder ambulanten
Altenhilfe ohne berufliche Vorqualifikation vorweisen
kann. In die Klasse 3 wird aufgenommen, wer
die Fachschule – Heilerziehungspflege – oder eine
Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung, bzw.
eine Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung,
erfolgreich abgeschlossen hat. Ein erweitertes
Führungszeugnis nach § 30a BZRG (nicht älter als
3 Monate) sowie eine gesundheitliche Eignung
müssen nachgewiesen werden.