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Soziales Engagement als „Bufdi“
BFD – Bundesfreiwilligendienst/Freiwilliges Soziales Jahr
Der Bundesfreiwilligendienst (BFD, Bufdi) ist an die
Stelle des Zivildienstes getreten und richtet sich an
Frauen und Männer jeden Alters, die sich ehrenamtlich
für das Allgemeinwohl einsetzen möchten. Das erweiterte
Aufgabenspektrum, das die sozial engagierten
Menschen erwartet, deckt soziale und ökologische Bereiche
ab, aber auch Sport, Integration und Kultur. Es
geht also nicht nur um die Betreuung älterer und behinderter
Menschen in Pflegeheimen oder um die Mithilfe
in Kinderheimen und Krankenhäusern.
Junge Menschen, die mit der Schule fertig sind und
noch nicht direkt studieren oder eine Ausbildung machen
möchten, können hier praktische Erfahrungen
sammeln und die Zeit bis zum Studienbeginn sinnvoll
nutzen. Wer noch nicht weiß, welche berufliche Richtung
er einschlagen soll, kann mit dem BFD mögliche
Arbeitsgebiete kennenlernen.
Wer berufstätig ist und sich umorientieren will, kann mit
dem BFD etwas ganz Neues ausprobieren. Wer für einige
Zeit aus dem Job heraus ist, etwa wegen einer Kinderpause,
kann mittels eines Freiwilligendienstes seinen
Neueinstieg starten. Im Rahmen einer beruflichen
Auszeit kann man mit dem BFD soziales, kulturelles
oder ökologisches Handeln kennenlernen und sich für
andere Menschen einsetzen. So bietet der BFD viele
Möglichkeiten, zwanglos Arbeitserfahrung und Referenzen
zu sammeln.
Alle drei gesetzlich geregelten Freiwilligendienste, BFD,
FSJ und FÖJ (Freiwilliges Ökologisches Jahr) verfolgen
das gleiche Ziel und sind beinahe identisch ausgestaltet.
FSJ und FÖJ unterliegen allerdings einer Altersgrenze
von 27 Jahren. Für Personen, die älter als 27
Jahre sind, beträgt die Dauer des Bundesfreiwilligendienstes
mindestens ein Jahr. Unter 27-Jährige im BFD
müssen in Vollzeit arbeiten. Freiwillige ab 27 Jahren
müssen ihrer Einsatzstelle wenigstens 20 Wochenstunden
zur Verfügung stehen. Im Gegensatz zum FSJ
kann der BFD nicht im Ausland abgeleistet werden. Die
Förderpauschale des Bundes für die Jugendfreiwilligendienste
FSJ und FÖJ beträgt monatlich 200 Euro.
Für sogenannte Benachteiligte erhöht sich die Förderung
um 100 Euro monatlich im Bundesfreiwilligendienst
und den Jugendfreiwilligendiensten. Im BFD besteht
für Jugendliche im Regelfall auch ein
Kindergeldanspruch. Die Einsatzstellen zahlen für den
Bund die den Freiwilligen zustehenden Taschengelder,
Geldersatzleistungen und die Sozialversicherungsbeiträge.
Das Taschengeld, das aktuell auf eine einheitliche
Obergrenze in Höhe von 390 Euro begrenzt ist, und
die übrigen Leistungen werden zwischen den Freiwilligen
und ihrer Einsatzstelle vereinbart. Unterkunft, Verpflegung
und Arbeitskleidung werden in vielen Fällen
von den Anbietern gestellt bzw. übernommen.
Um BFD- oder FSJ-ler zu werden, muss man eine Einsatzstelle
finden und sich dort bewerben. Dies ist etwa
mittels einer Stellenbörse im Internet möglich. Man
kann ein kostenloses Profil online stellen, das von Einsatzstellen
gesichtet wird. Man kann aber auch selbst
eine Einsatzstelle ansprechen.
Nach Abschluss des Bundesfreiwilligendienstes wird jedem
Freiwilligen ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt,
das vielfach sowohl an Hochschulen als auch in namhaften
Unternehmen gern gesehen und positiv bewertet
wird.
»»Dauer: 16 – 18 Monate,
in Ausnahmefällen 2 Jahre
»»Voraussetzung: Vollendung der
Vollzeitschulpflicht
»»Mehr Infos unter www.bundes-
freiwilligendienst.de
/www.bundes-
/freiwilligendienst.de